Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Geltung der Bedingungen mit der Abgabe der Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und unsere Dienste als vermittelnde Maklerfirma an. Die Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit demEntgegennehmen des Angebotes oder der erbrachten Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind rechtsunwirksam und bedürfen der Schriftform.

§ 3

Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an den in seinem Angebots-Preis 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Preisveränderungen nach oben oder nach unten sind dem Angebotsnehmer schriftlich mitzuteilen.

§ 4

Schadenersatzansprüche

Alle Angaben in dem Angebot beruhen auf Informationen des Grundstückeigentümers, resp. Des Verkäufers oder durch Dritte. Schadensersatzansprüche gegen uns bleiben auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 5

Maklercourtage

Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Maklercourtage 5%.

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar ohne jeglichen Abzug bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zuzüglich der zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anspruch der Maklercourtage bleibt bestehen, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes, ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt. Für die Vermittlung von Pacht oder Mietobjekten berechnen wir eine halbe Jahresmiete oder Jahrespacht als Maklercourtage, auch wenn ursprünglich ein Verkauf angeboten wurde. Sollte eine anderweitige Geschäftsverbindung zwischen Anbieter und Interessent durch unsere Vermittlung entstehen, so wird eine angemessene Rechnung über die entstandenen Aufwendungen fällig. Die gleichen Bedingungen gelten auch für europäische Länder und Nicht-Mitgliedsstaaten der EU.

§ 6

Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung bei Abschluss notarieller Verträge ohne jeglichen Abzug nach Rechnungslegung fällig und zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Makler über den Betrag verfügen kann. Im Falle einer Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag gutgeschrieben ist. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Makler berechtigt 5 % Zinsen nach dem Diskontüberleitungsgesetz der Deutschen Bundesbank (§ 284/288) zu verlangen. Der Käufer oder Käuferin ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 7

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Makler und Angebotnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die AGBG gelten unter den Voraussetzungen, auch wenn ausländisches Recht vereinbart ist. Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand – 19053 Schwerin – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.