Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Geltung der Bedingungen mit der Abgabe der Offerte bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und unsere Dienste als vermittelnde Maklerfirma an. Die Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit demEntgegennehmen des Angebotes oder der erbrachten Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.§ 2
Angebot und Vertragsabschluss Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind rechtsunwirksam und bedürfen der Schriftform.§ 3
Preise Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an den in seinem Angebots-Preis 30 Tage ab dessen Datum gebunden. Preisveränderungen nach oben oder nach unten sind dem Angebotsnehmer schriftlich mitzuteilen.§ 4
Schadenersatzansprüche Alle Angaben in dem Angebot beruhen auf Informationen des Grundstückeigentümers, resp. Des Verkäufers oder durch Dritte. Schadensersatzansprüche gegen uns bleiben auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.§ 5
Maklercourtage Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Maklercourtage 5%. Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar ohne jeglichen Abzug bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zuzüglich der zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Anspruch der Maklercourtage bleibt bestehen, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes, ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt. Für die Vermittlung von Pacht oder Mietobjekten berechnen wir eine halbe Jahresmiete oder Jahrespacht als Maklercourtage, auch wenn ursprünglich ein Verkauf angeboten wurde. Sollte eine anderweitige Geschäftsverbindung zwischen Anbieter und Interessent durch unsere Vermittlung entstehen, so wird eine angemessene Rechnung über die entstandenen Aufwendungen fällig. Die gleichen Bedingungen gelten auch für europäische Länder und Nicht-Mitgliedsstaaten der EU.Der Provisionsanspruch von bodenkauf.com besteht auch für Folgegeschäfte, die innerhalb von 36 Monaten nach Nachweis, Kontaktvermittlung oder Angebotsübermittlung zwischen den durch bodenkauf.com zusammengeführten Parteien oder ihnen wirtschaftlich nahestehenden Dritten zustande kommen, sofern diese mit dem nachgewiesenen Objekt, weiteren Flächen desselben Anbieters oder einer wirtschaftlich zusammenhängenden Transaktion in Verbindung stehen. Dies gilt insbesondere für Kauf-, Pacht-, Nutzungs-, Beteiligungs-, Options- und vergleichbare Verträge. Die Parteien sind verpflichtet, bodenkauf.com solche Verhandlungen und Abschlüsse unverzüglich in Textform mitzuteilen.